Die Vermittlung erfolgt nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen:
Für die Vermittlung eines Aupair-Aufenthalts von
Oben genannte Gebühren entstehen bei allen Neuvermittlungen oder Umvermittlungen. Sie sind fällig, sobald der Visumsantrag bei der zuständigen Botschaft/Konsulat durch das Aupair gestellt worden ist.
Weitere Dienstleistungen und Betreuungsvereinbarungen sind in obiger Gebührenpauschale nicht enthalten und werden gesondert nach Absprache berechnet. Die mit obiger Gebühr vergütete Tätigkeit ist
beendet, sobald das Aupair bei der Gastfamilie angekommen ist und über ein gültiges Au-pair-Visum verfügt.
Die Vermittlungegebühr ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
Sollte das Au-pair aus irgendeinem Grund, die Tätigkeit bei der Gastfamilie nicht antreten, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Vermittlungsgebühr, sondern auf Ersatzvermittlung.
Sollte es nach Einleitung des Vermittlungsverfahrens (Unterzeichnung des Au-pair-Vertrages) zu einer Absage seitens der Gastfamilie kommen, bevor das Au-pair eintrifft, so wird die Vermittlungsgebühr
ebenfalls nicht zurückerstattet. Die Gastfamilie hat jedoch für zwei Monate vom Zeitpunkt der Absage gerechnet Anspruch auf eine weitere Vermittlung, die um 50% Ermäßigung erfolgt. Wird dieses
Angebot nicht in Anspruch genommen, so wird bei einer späteren Vermittlung erneut die volle Gebühr fällig.
Sollte es innerhalb der ersten zwei Monate zu einen Trennung zwischen Au-pair und Gastfamilie kommen, wird durch die Agentur ein neues Au-pair vermittelt. Die Gebühr für diese Nachvermittlung bietet
die Agentur eine erneute Vermittlung zu einem 50% reduzierten Preis. Diese Regelung kann jedoch nicht für den Service Nur-Vermittlungen (siehe unten) und Kurzzeit-Au-pairs (Aufenthalt bis drei
Monate) gelten.
Tritt Ihr Au-pair aus irgendeinem Grund die Tätigkeit nicht an, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühr, sondern auf kostenlose Ersatzvermittlung.
Vermittlungsgebühr für Nur-Vermittlung:
Sollten Sie über Verwandte oder ein ehemaliges Au-pair selbst ein Au-pair gefunden haben, bieten wir Ihnen den Service der Nur-Vermittlung für 190,00 EUR incl. Mehrwertsteuer. Die Gebühr ist im
Voraus fällig.
Die Agentur hat auf die Dauer des Visumsverfahrens keinen Einfluß. Auch ist es deshalb nicht möglich, verbindliche Angaben über den Zeitpunkt der Visumserteilung bzw. die Anreise des Au-pairs zu
machen. Eine Haftung für Verzögerungen kann daher nicht übernommen werden. Selbstverständlich bemüht sich die Agentur, auf die jeweilige Botschaft und die beteiligte Ausländerbehörde sowie das
Arbeitsamt im Sinne einer raschen Abwicklung einzuwirken.
Wenngleich seitens der Agentur selbstverständlich versucht wird, ein den Vorstellungen der Gastfamilie bestmöglich gerecht werdendes Au-pair auszuwählen, wird durch die Agentur keine Haftung
hinsichtlich der Eignung des Au-pairs für die Tätigkeit bei der Gastfamilie übernommen, ebenso wenig für Schäden, welche durch das Au-pair verursacht werden.
Gebühr für Abholung vom Flughafen:
z.B. 170.- Euro (Flughafen München)
Gebühren für weitere Dienstleistungen z.B. bei einem Familienwechsel Abholung der Kleidung oder vergessenen Sachen/Paketsendungen nach Vereinbarung.
z.B. Überweisungen an die Familie vom ehemaligen Aupair und umgekehrt nach Vereinbarung
alles was nicht zur Vermittlung gehört wird extra berechnet nach Vereinbarung
Haftung/Haftungsausschluss
Uns ist bekannt, daß es sich um eine Dienstleistung handelt, die beschränkt ist auf die Vermittlung des Aupairs. Die Agentur ist frei von jeglicher Verantwortung für die zukünftige Entwicklungdes
Au-pair-Aufenthaltes und es wird weder ein erfolgreicher Antritt noch eine erfolgreiche Durchführung und Beendigung des Au-pair-Aufenthaltes geschuldet. Die Agentur übernimmt keine Haftung gegenüber
dem Au-pair und der Gastfamilie. Das Au-pair steht in keinem juristischen Verhältnis zur Agentur
Desweiteren haftet die Agentur nicht bzw. es können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden:
Uns ist bekannt, dass wir eine Berufstätigkeit nicht vom Einsatz eines Au-pairs abhängig machen können!
Vorzeitige Beendigung des Au-pair-Verhältnisses
Das Au-pair-Verhältnis kann nur aus wichtigem Grund im beiderseitigen Einverständnis zwischen Familie und Aupair ordentlich (2 Wochen Kündigungsfrist) oder nur aus einem schwerwiegenden Grund
(Diebstahl, grobe Verletzung der Aufsichtspflicht, Gewalt gegen die Kinder) einseitig fristlos gekündigt werden.
In jedem Fall werden wir die Agentur umgehend telefonisch informieren und danach unverzüglich eine Kopie der schriftlichen Kündigung rechtfertigen, zukommen lassen. Die Frist beginnt mit Eingang der
Kündigung bei der Agentur.
Erfolgt die Trennung innerhalb der ersten 6 Wochen nach Einreise des Au-pairs, erhalten wir den Anspruch auf eine kostenlose Neuvermittlung aus dem Bestand der Agentur aus dem Ausland oder dem Inland
(Wechsel-Aupair), wenn wir nicht grob fahrlässig gegen das Au-pair-Programm verstoßen haben und wir bis zum Ablauf der Kündigung unseren Verpflichtungen aus dem Au-pair-Vertrag ordentlich
nachgekommen sind. Die Agentur ist nicht dazu verpflichtet, wenn die Kündigung ohne Angabe von Gründen erfolgt. Wir werden auf keinen Fall das Au-pair in sein Heimatland zurückschicken oder die
Au-pair-Daten an Dritte weitergeben, sollten wir es denoch tun, so sond wir ggü. der Agentur schadenersatzpflichtig.
Es kann allerdings keine Garantie auf ein Ersatz-Aupair abgeleitet werden, denn die Agentur hat keinen Einfluß darauf, ob der Gastfamilie das Au-pair zusagt oder nicht. Die Gastfamilie hat - nach
Kündigung für das vorherige Au-pair - 3 Monate Zeit, sich für ein anderes Au-pair aus dem Bestand der Agentur zu entscheiden. Danach ist die Agentur nicht mehr zu einer kostenlosen Vermittlung
verpflichtet. Eine Rückerstattung der Vermittlungsgebühr ist ausgeschlossen.
Erfolgt eine Trennung nach er 6. Woche führt die Agentur eine Neuvermittlung mit 50% Rabatt der ursprünglich vereinbarten Vermittlungsgebühr durch, wobei alle anderen Abschitte von der vorzeitigen
Beendigung des Au-pair-Verhältnisses ihre Gültigkeit behalten.
Die monatliche Gebühr für Wechsler/innen ist im Ganzen zu bezahlen, falls das Aupair die Familie früher verläßt wird die zuviel bezahlte Gebühr wieder zurück bezahlt!